Für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen
- Beglaubigte Übersetzungen nach ISO-Norm: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Diplome, Schulzeugnisse etc.
- Fachübersetzungen: Finanzen, Bankwesen, Recht, Medizin, Technik, Patente, Werbung, Tourismus etc.
- Webpage-Übersetzungen und Content-Management
- Lektorat & Korrektorat
- Dolmetschen bei Verhandlungsgesprächen und beim Notar sowie Gerichts- und Behördendolmetschen
Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage und wir unterbreite Ihnen gern ein Angebot.
Afghanisch (Paschtu)
Afrikaans
Albanisch
Amharisch
Arabisch
Aserbaidschanisch
Bosnisch
Bulgarisch
Chinesisch
Dänisch
Englisch
Estnisch
Finnisch
Französisch
Georgisch
Griechisch
Hebräisch
Italienisch
Japanisch
Koreanisch
Kroatisch
Kurdisch
Lettisch
Litauisch
Mazedonisch
Niederländisch
Norwegisch
Persisch (Dari)
Polnisch
Portugiesisch
Romanes
Rumänisch
Russisch
Schwedisch
Serbisch
Singhalesisch
Slowakisch
Slowenisch
Spanisch
Tamil
Thai
Tschechisch
Türkisch
Ukrainisch
Ungarisch
Urdisch
Vietnamesisch
Weißrussisch
FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Was kostet es, einen fünf A4-Seiten langen Text zu übersetzen?
Bei der Berechnung der Kosten kommt es auf das Fachgebiet, die Komplexität, die Textmenge und den gewünschten Liefertermin an. Die Textmenge wird nicht nach Seiten, sondern nach der Anzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen) erhoben, z. B. mithilfe der Wörterzählfunktion in Word. Um diese Aspekte berücksichtigen zu können, müssen wir Einblick in den vollständigen zu übersetzenden Text nehmen, am besten in digitaler Form.
- Ich brauche eine notariell beglaubigte Übersetzung. Können Sie diese machen?
In Deutschland werden Übersetzungen nicht notariell beglaubigt. Für hiesige Behörden, Gerichte, Universitäten und andere Einrichtungen benötigen Sie eine bestätigte Übersetzung, die von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt und "beglaubigt" wurde. Solch eine Übersetzung können wir Ihnen anbieten.
- Ich habe schon eine Übersetzung, mir fehlt nur die Beglaubigung. Können Sie meine Übersetzung mit Ihrem Stempel beglaubigen?
Leider nicht. Mit unserem Stempel und unserer Unterschrift bestätigen wir ausschließlich unsere Übersetzungen.
- Meine Geburtsurkunde muss übersetzt und beglaubigt werden. Kann ich sie vorbeibringen und die Übersetzung direkt wieder mitnehmen?
Eine beglaubigte Übersetzung (ebenso wie jede andere) erfordert größte Sorgfalt, deshalb benötigen wir Zeit, um in Ruhe zu übersetzen und anschließend noch Korrektur zu lesen. Die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde wird in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen fertiggestellt.
- Beglaubigen Sie auch Kopien?
Wir sind nicht berechtigt, Kopien zu beglaubigen. Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie bspw. beim Bürgerbüro, eine notariell beglaubigte Kopie beim Notar.